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Erklärung der Landessynode der Evang.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs vom
15. November 1998

Beschluß zum 60. Jahrestag der Pogromnacht

Wir gedenken in diesen Tagen der Pogromnacht, die vor 60 Jahren zum Fanal für den Holocaust an den Juden wurde.

Mit Scham müssen wir bekennen, daß die antisemitische Rassenideologie in die Gesetzgebung unserer Landeskirche einfließen konnte und damit nicht nur geduldet, sondern aktiv unterstützt und zum eigenen Anliegen gemacht wurde.

Öffentliche Verlautbarungen aus dieser Zeit, die zwar keine Gesetzeswirkung hatten, aber als offizielle Stellungnahmen der Kirche zu verstehen waren, brachten noch deutlicher die Identifizierung mit rassistischem Gedankengut und ihre Verklärung zu einer göttlichen Botschaft zum Ausdruck.

Wir haben uns vergewissert und dankbar zur Kenntnis genommen, daß die entsprechenden Kirchengesetze der Mecklenburgischen Landeskirche während der nationalsozialistischen Zeit durch das Kirchengesetz vom 12. Sept. 1945 vom Landesbruderrat aufgehoben wurden. Dieses Kirchengesetz hat die erste Ordentliche Landessynode nach 1945 am 20. Juni 1946 bestätigt. Die unverzügliche Aufhebung dieser Kirchengesetze war eine Distanzierung vom Antisemitismus in der Kirche. Dennoch möchten wir auch heute noch unser Erschrecken darüber zum Ausdruck bringen, daß solch ein Ungeist auch in unserer Kirche Platz greifen konnte.

Demütig bitten wir Gott, daß er unserer Kirche stets die Weisheit gebe, als Quelle ihrer Verkündigung und als Maßstab ihrer Ordnungen neben dem Wort Gottes keine anderen "Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten" anzuerkennen. (vgl. Theologische Erklärung von Barmen)

Demütig bitten wir Gott, daß er unserer Kirche die Kraft gebe, menschenveranchtenden Weltanschauungen und Strömungen stets Widerstand entgegenzusetzen.

Demütig bitten wir Gott, daß er unserer Kirche den Segen gebe, begonnene Wege eines neuen Verhältnisses zwischen Juden und Christen weiter zu gehen und neue Wege zu finden. Angesichts von Tendenzen, das Unrecht des Nationalsozialismus zu verharmlosen oder zu verdrängen, hält die Synode ein öffentliches und mahnendes Erinnern nicht nur aus Anlaß von Gedenktagen, sondern als eine ständige Aufgabe der Kirche für geboten.

Beschluß zur Weiterarbeit am Thema "Juden und Christen"

Die Landessynode bittet das Amt für Gemeindedienst, in Zusammenarbeit mit dem Theologischen Ausschuß der Landessynode, mit der Arbeitsgemeinschaft "Kirche und Judentum" sowie mit Fachleuten ein Arbeitsheft zum Thema "Juden und Christen" zu erarbeiten.

Neben Arbeitshilfen, Material für Veranstaltungen und Begegnungen und neben Informationen soll den theologischen Grundlegungen angemessen Raum gegeben werden.